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   VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23   

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VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23 (https://dejure.org/2024,8717)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2024 - 4 K 175.23 (https://dejure.org/2024,8717)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2024 - 4 K 175.23 (https://dejure.org/2024,8717)
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  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Eintreten für deren Erhaltung) bei einer Person, die Mitglied einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall angesehenen Partei (hier: AfD) ist, jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie sich durch verschiedene Aktivitäten erkennbar nach außen auch mit Personen und Inhalten der Partei identifiziert, die ihr extremistisches Gepräge mitbestimmen und eine Gesamtwürdigung keine eindeutige Distanzierung erkennen lässt (wie BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86/97).

    In einer parallel gelagerten, den Fall eines langjährigen Mitglieds der Partei "Die Republikaner" betreffenden Konstellation hat das BVerwG zu dem nach diesen Grundsätzen zugrunde zu legenden strengen Maßstab folgendes ausgeführt (Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86/97 - juris, Rn. 7 f.):.

    In seinem Beschluss vom 13. Oktober 1998 (a.a.O., Rn. 10) hat das BVerwG weiter ausgeführt:.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Das Verwaltungsgericht Köln hat die gegen die Einstufung der JA als Verdachtsfall gerichtete Klage mit Urteil vom 8. März 2022 (Az.: 13 K 208/20) abgewiesen; mit Urteil vom selben Tag hat das Gericht auch die entsprechende Klage der AfD selbst gegen diese Einstufung abgewiesen (VG 13 K 326/21).

    Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bewertung des AfD als Verdachtsfall in seinem Urteil vom 8. März 2022 (VG 13 K 326/21 - juris) für rechtmäßig gehalten und seine Entscheidung ausführlich begründet.

  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der VS-Ermächtigung ist hier der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 - juris, Rn. 19).

    Mangels Betroffenheit in eigenen Rechten ist ein Eingriff in den Schutzbereich in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - juris, Rn. 33f. sowie ausführlich Urteil der Kammer vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 - juris, Rn. 47 ff.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Die gerichtliche Kontrolle der Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne von § 5 SÜG hat wegen des wertenden, auf besonderer Sachkunde beruhenden, ein Sicherheitsrisiko abschätzenden und dabei auch politische Vorgaben und Einschätzungen einschließenden Charakters der Entscheidung einen behördlichen Beurteilungsspielraum zu achten (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - BVerwG 2 A 9.14 - juris, Rn. 21 ff.).

    Hiernach ist die gerichtliche Kontrolle auf das - auch sonst in Fällen eines Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums anerkannte - Prüfprogramm beschränkt, nämlich ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st.Rspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - juris, Rn. 24 ff.; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 A 9.14 - juris, Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Aufgrund der im Mittelpunkt des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens stehenden vorbeugenden Risikoeinschätzung ist eine Prognose über die zukünftige Zuverlässigkeit und Integrität des Antragstellers, die nicht allein auf vage Vermutungen oder eine abstrakte Besorgnis gestützt werden kann, anzustellen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - BVerwG 1 WB 47.13 - juris, Rn. 28; vgl. auch Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - juris, Rn. 13, und vom 20. Dezember 2016 - BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 39).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35, und vom 20. Dezember 2016, BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Zwar können sich Anhaltspunkte in diesem Sinne nach der Rechtsprechung insbesondere daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 28.11 - juris, Rn. 35, m.w.N.).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35, und vom 20. Dezember 2016, BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22

    Vertagung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    An der Maßgeblichkeit dieser Einstufung der Partei für den hiesigen Fall ändert der Umstand nichts, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, sondern derzeit vom Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 5 A 1218/22) überprüft wird.
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 34.84

    Schutzbereich der Berufsfreiheit - Erteilung der Verschlusssachenermächtigung

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Mangels Betroffenheit in eigenen Rechten ist ein Eingriff in den Schutzbereich in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - juris, Rn. 33f. sowie ausführlich Urteil der Kammer vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 - juris, Rn. 47 ff.).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Die betroffene Person hat sich daher von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - juris, Rn. 42).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Auszug aus VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Mit Urteil vom selben Tag (VG 13 K 207/20) hat das Verwaltungsgericht Köln schließlich die Einordnung des "Flügels" zum Zeitpunkt des 15. Januar 2019 als Verdachtsfall gebilligt; wegen seiner formalen Auflösung sei allerdings seine künftige Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung nicht mehr zulässig.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit;

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag;

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung;

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